Artikel 1 Parteien und Definitionen
1.1 Roadwise Group B.V., mit Sitz in Oudegracht 294, 3511 NX Utrecht, Niederlande, und bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 90577434 eingetragen, ist Anbieter der in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen. In diesen Bedingungen wird Roadwise Group B.V. als das Unternehmen bezeichnet.
1.2 Weitere Unternehmensdaten von Roadwise Group B.V.:
Website: e-Vinietă.md
E-Mail: [email protected]
Niederländische UID-Nummer: NL865371131B01
Ungarische UID-Nummer: HU30991369 / 30991369-2-51
Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: CHE-303.839.348
Roadwise und die Namen, unter denen die Websites des Unternehmens betrieben werden, sind, soweit zutreffend, von Roadwise Group B.V. verwendete Handelsnamen oder Marken.
1.3 Der Kunde ist eine natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher.
1.4 Ein Roadwise-Konto ist der persönliche digitale Kontobereich des Kunden, den das Unternehmen unter der Marke Roadwise bereitstellt. Abhängig von den jeweils verfügbaren Funktionen kann das Roadwise-Konto dem Kunden ermöglichen, frühere Bestellungen einzusehen, E-Vignetten und Rechnungen herunterzuladen, eine E-Vignette manuell zu erneuern und neue Bestellungen aufzugeben.
1.5 Eine E-Vignette ist eine elektronische Straßennutzungsberechtigung oder Registrierung, die für die Nutzung bestimmter Straßen oder Straßennetze erforderlich ist. Das jeweilige Land und der jeweilige Vignettenanbieter bestimmen die Vorschriften hinsichtlich Gültigkeit, Fahrzeugkategorien, Startdaten und sonstiger Anforderungen.
1.6 Eine Bestellung ist eine vom Kunden über e-Vinietă.md oder über sein Roadwise-Konto aufgegebene Bestellung einer E-Vignette und der damit verbundenen, vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen. Jede Bestellung stellt eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar.
1.7 Die Registrierungsgebühr ist die gesonderte Gebühr, die das Unternehmen für seine eigenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Bestellung erheben kann.
1.8 Ein Vignettenanbieter ist eine offizielle Behörde, ein Mautbetreiber, ein autorisierter Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder sonstiger Anbieter, den das Unternehmen für die Bearbeitung einer E-Vignette nutzt. Das Unternehmen nutzt derzeit oder kann folgende Vignettenanbieter nutzen:
Schweiz
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Tschechien
Státní fond dopravní infrastruktury (SFDI)
Slowakei
Národná diaľničná spoločnosť (NDS)
Slowenien
Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)
Rumänien
Scala Assistance SRL
barely digital GmbH & Co. KG
SMS Ticketing SRL
Bulgarien
Intelligent Traffic Systems AD
Yettel Bulgaria EAD
Moldawien
S.A. Administrația Națională a Drumurilor
Ungarn
Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Das Unternehmen kann diese Liste aktualisieren, wenn sich Vignettenanbieter ändern oder neue Vignettenanbieter hinzukommen.
Artikel 2 Geltungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für:
a. die Nutzung von e-Vinietă.md;
b. die Erstellung und Nutzung eines Roadwise-Kontos;
c. Angebote in Bezug auf E-Vignetten;
d. Bestellungen, die über e-Vinietă.md oder über ein Roadwise-Konto aufgegeben werden; und
e. Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über diese Dienstleistungen.
2.2 Ein Kunde kann über e-Vinietă.md eine Bestellung aufgeben, ohne ein Roadwise-Konto zu erstellen.
2.3 Bei einer Bestellung über e-Vinietă.md gelten diese Bedingungen, wenn sie dem Kunden vor Aufgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde den Bestellvorgang fortsetzt, nachdem er darüber informiert wurde, dass sie gelten.
2.4 Eine Vereinbarung über ein Roadwise-Konto kommt zustande, wenn der Kunde den Registrierungs- oder Aktivierungsprozess abschließt und seine E-Mail-Adresse bestätigt. Indem der Kunde ein Roadwise-Konto erstellt oder aktiviert, nachdem ihm diese Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden, stimmt er zu, dass diese Bedingungen auch für die künftige Nutzung des Roadwise-Kontos und für künftige darüber aufgegebene Bestellungen gelten. Jede Bestellung einer E-Vignette bleibt eine gesonderte Vereinbarung.
2.5 Zwingende Verbraucherrechte, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, bleiben uneingeschränkt anwendbar.
2.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
Artikel 3 Roadwise-Konto
3.1 Ein Roadwise-Konto kann entweder direkt durch die Registrierung für ein Roadwise-Konto erstellt oder im Anschluss an eine über e-Vinietă.md aufgegebene Bestellung aktiviert werden.
3.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden muss bestätigt werden, bevor das Konto aktiviert wird. Frühere Bestellungen, die mit derselben bestätigten E-Mail-Adresse aufgegeben wurden, können automatisch mit dem Roadwise-Konto verknüpft werden.
3.3 Ein Roadwise-Konto ist persönlich und darf nicht auf eine andere Person übertragen werden. Der Kunde kann das Konto verwenden, um E-Vignetten für Fahrzeuge zu bestellen, die anderen Personen gehören oder von anderen Personen genutzt werden.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich:
a. seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
b. angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff zu verhindern;
c. das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine unbefugte Nutzung vermutet wird; und
d. seine E-Mail-Adresse und sonstigen relevanten Kontaktdaten aktuell zu halten.
3.5 Das Roadwise-Konto wird im Rahmen des derzeitigen Dienstes kostenlos bereitgestellt. Führt das Unternehmen künftig optionale kostenpflichtige Funktionen ein, werden diese nur dann kostenpflichtig, wenn sie dem Kunden gesondert angeboten und von ihm angenommen werden.
3.6 Das Unternehmen kann ein Roadwise-Konto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn dies aufgrund eines Verdachts auf Betrug, Missbrauch, unbefugten Zugriff, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung oder einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen diese Bedingungen angemessenerweise erforderlich ist. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird das Unternehmen den Kunden informieren.
3.7 Der Kunde kann sein Roadwise-Konto jederzeit kündigen. Die Kündigung storniert weder bereits aufgegebene Bestellungen noch bereits registrierte E-Vignetten. Das Unternehmen kann Informationen weiterhin speichern, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach dem anwendbaren Datenschutzrecht anderweitig zulässig ist.
3.8 Das Unternehmen kann den Dienst für Roadwise-Konten insgesamt einstellen oder die Art seiner Bereitstellung wesentlich ändern. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, werden betroffene Kunden im Voraus informiert.
Artikel 4 Aufgabe einer Bestellung
4.1 Eine Vereinbarung über eine Bestellung kommt zustande, wenn:
a. der Kunde die Bestellung übermittelt hat; und
b. die erforderliche Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist.
4.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Zustandekommen der Vereinbarung mit der Bearbeitung der Bestellung. Dies kann die unverzügliche Übermittlung der Bestellung an den zuständigen Vignettenanbieter umfassen. Das Unternehmen kann daher nicht garantieren, dass eine Bestellung nach ihrer Aufgabe noch geändert oder storniert werden kann.
4.3 Die manuelle Erneuerung einer E-Vignette stellt eine neue Bestellung dar. Für diese neue Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Preise, Gebühren, Produktbedingungen und sonstigen Informationen.
4.4 Das Unternehmen kann eine Bestellung vor Lieferung der E-Vignette ablehnen, aussetzen oder stornieren, wenn dies angemessenerweise erforderlich ist, insbesondere wenn:
a. Angaben unvollständig oder ungültig sind oder unrichtig erscheinen;
b. zusätzliche Angaben erforderlich sind;
c. Betrug, Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko vermutet wird;
d. ein Vignettenanbieter die Bearbeitung der Bestellung ablehnt oder nicht durchführen kann;
e. ein technisches Problem eine ordnungsgemäße Bearbeitung verhindert;
f. die Bearbeitung der Bestellung rechtswidrig wäre; oder
g. ein offensichtlicher Preis-, Veröffentlichungs- oder technischer Fehler vorliegt.
Wurde keine E-Vignette geliefert, wird eine gegebenenfalls geschuldete Rückerstattung gemäß Artikel 8 abgewickelt.
4.5 Das Unternehmen ist an einen offensichtlichen Fehler in einem Angebot oder bei einem Preis nicht gebunden, wenn der Kunde wusste oder vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass die Angaben nicht richtig sein konnten.
Artikel 5 Rolle des Unternehmens
5.1 Bei allen E-Vignetten mit Ausnahme ungarischer E-Vignetten handelt das Unternehmen ausschließlich als Vermittler. Das Unternehmen besorgt die E-Vignette im Namen und für Rechnung des Kunden. Das Unternehmen erwirbt diese E-Vignetten nicht zum Weiterverkauf, verkauft die zugrunde liegende Straßennutzungsberechtigung nicht weiter und handelt nicht als ausstellende Behörde. Die Vereinbarung mit dem Unternehmen betrifft daher die Vermittlungs- und Registrierungsdienstleistungen des Unternehmens.
5.2 Je nach Land und Vignettenanbieter kann das Unternehmen:
a. die Fahrzeug- und Registrierungsdaten des Kunden übermitteln;
b. die E-Vignette registrieren oder deren Registrierung veranlassen;
c. die Zahlung des Nennpreises der E-Vignette oder der Straßennutzungsgebühr im Namen und für Rechnung des Kunden veranlassen;
d. mit dem Vignettenanbieter kommunizieren;
e. die Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung erhalten; und
f. dem Kunden diese Bestätigung zur Verfügung stellen.
5.3 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen nicht als Vermittler. Das Unternehmen handelt als autorisierter Wiederverkäufer innerhalb des ungarischen Vertriebssystems für elektronische Vignetten. Der Kunde kauft die ungarische E-Vignette daher im Rahmen dieses Wiederverkäufermodells vom Unternehmen.
5.4 Stehen für ein Land mehrere Vignettenanbieter zur Verfügung, kann das Unternehmen entscheiden, welcher Anbieter genutzt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das Unternehmen einen bestimmten Vignettenanbieter nutzt.
5.5 Unabhängig davon, ob das Unternehmen als Vermittler oder autorisierter Wiederverkäufer handelt, unterliegen die Gültigkeit und Nutzung einer E-Vignette den im jeweiligen Land geltenden offiziellen Vorschriften. Diese Vorschriften können Anforderungen hinsichtlich Fahrzeugkategorien, Gewicht, Zulassungsland, Kennzeichenformat, Gültigkeitsdauer, Startdaten und Korrekturmöglichkeiten umfassen.
Artikel 6 Lieferung und Verantwortlichkeiten des Kunden
6.1 Das Unternehmen wird angemessene Anstrengungen unternehmen, eine Bestellung nach erfolgreicher Zahlung so rasch wie möglich zu bearbeiten. Jede angegebene Bearbeitungszeit ist eine Schätzung und keine garantierte Lieferzeit. Das Unternehmen ist von den Systemen und der Bearbeitung durch Vignettenanbieter und andere Dritte abhängig.
6.2 Eine E-Vignette gilt als geliefert, sobald das Unternehmen über den zuständigen Vignettenanbieter oder das betreffende System die Bestätigung erhält, dass sie erfolgreich registriert wurde. Die Lieferung hängt nicht davon ab, wann der Kunde die Bestätigungs-E-Mail öffnet oder erhält.
6.3 Nach erfolgreicher Registrierung stellt das Unternehmen die E-Vignette oder die Registrierungsbestätigung per E-Mail und, soweit zutreffend, über das Roadwise-Konto des Kunden zur Verfügung. Eine Rechnung wird ebenfalls per E-Mail bereitgestellt.
6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Bestellung erforderlichen vollständigen und richtigen Angaben bereitzustellen, einschließlich, soweit zutreffend:
a. des Kennzeichens;
b. des Landes der Fahrzeugzulassung;
c. des Fahrzeugtyps oder der Fahrzeugkategorie;
d. des Fahrzeuggewichts oder anderer relevanter Merkmale;
e. des gewünschten Startdatums;
f. der erforderlichen Gültigkeitsdauer; und
g. der E-Mail-Adresse.
6.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die richtige E-Vignette für sein Fahrzeug und seine Fahrt auszuwählen. Vom Unternehmen bereitgestellte Informationen, Erläuterungen, Hilfsmittel oder Empfehlungen sollen den Kunden unterstützen, übertragen diese Verantwortung jedoch nicht auf das Unternehmen.
6.6 Vorschriften über Vignettenpflichten, Fahrzeugkategorien, Ausnahmen und Straßennutzungspflichten können sich ändern. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Informationen richtig und aktuell zu halten, der Kunde bleibt jedoch dafür verantwortlich zu prüfen, welche Anforderungen für sein Fahrzeug und seine Fahrt gelten.
6.7 Hat das Unternehmen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben, kann es die Bearbeitung aussetzen und zusätzliche Angaben anfordern.
6.8 Der Kunde muss vor der Nutzung einer Straße, für die eine E-Vignette erforderlich ist, überprüfen, ob die E-Vignette erfolgreich geliefert wurde und die registrierten Angaben richtig sind. Der Kunde sollte eine solche Straße erst nutzen, nachdem die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde.
6.9 Wurden vom Kunden bereitgestellte unrichtige Angaben bereits zur Registrierung der E-Vignette verwendet, hat der Kunde nicht allein deshalb Anspruch auf eine Rückerstattung, weil die Angaben unrichtig waren. Dies umfasst Fehler beim Kennzeichen, Zulassungsland, bei der Fahrzeugkategorie, der Gültigkeitsdauer oder dem Startdatum.
6.10 Stellt der Kunde nach der Lieferung einen Fehler fest, kann das Unternehmen ihn bei der Beantragung einer Korrektur unterstützen, sofern die Vorschriften und Systeme des zuständigen Vignettenanbieters dies zulassen. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine Korrektur, Übertragung oder Änderung möglich ist.
6.11 Das jeweilige Land und der jeweilige Vignettenanbieter bestimmen das Startdatum, die Gültigkeitsdauer und, soweit relevant, die geltende Ortszeit oder Zeitzone.
6.12 Gibt der Kunde versehentlich dieselbe Bestellung mehrfach auf und wird jede E-Vignette erfolgreich registriert, bleibt jede abgeschlossene Bestellung zahlungspflichtig und es besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung.
Artikel 7 Preise, Währungen und Zahlung
7.1 Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, zeigt das Unternehmen den insgesamt zu zahlenden Betrag an.
7.2 Handelt das Unternehmen als Vermittler, kann sich der Gesamtbetrag zusammensetzen aus:
a. dem Nennpreis der E-Vignette oder der Straßennutzungsgebühr, deren Zahlung das Unternehmen im Namen und für Rechnung des Kunden veranlasst oder leistet; und
b. einer gesonderten Registrierungsgebühr für die eigenen Dienstleistungen des Unternehmens.
7.3 Die Registrierungsgebühr wird im letzten Schritt vor der Zahlung getrennt vom Nennpreis der E-Vignette ausgewiesen. Registrierungsgebühren können je nach Land, Produkt und Dienstleistung unterschiedlich sein.
7.4 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen als autorisierter Wiederverkäufer. Die Preisstruktur kann daher vom Vermittlungsmodell abweichen. Dem Kunden wird vor Aufgabe der Bestellung stets der insgesamt zu zahlende Betrag angezeigt.
7.5 Die gegenüber Verbrauchern angezeigten Preise enthalten die anwendbare Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern oder verpflichtende Abgaben, sofern das anwendbare Recht keine andere Darstellung verlangt.
7.6 Das Unternehmen kann Preise und Registrierungsgebühren jederzeit ändern. Änderungen haben keine Auswirkungen auf bereits zustande gekommene Bestellungen.
7.7 Das Unternehmen kann Zahlungen in mehreren Währungen anbieten. Wählt der Kunde eine andere Währung als die zugrunde liegende Währung oder Basiswährung, kann das Unternehmen einen eigenen Wechselkurs anwenden. Dieser Wechselkurs kann von Interbanken-, Zentralbank- oder Marktreferenzkursen abweichen und eine Währungsumrechnungsmarge enthalten. Der in der gewählten Währung endgültig zu zahlende Betrag wird vor Aufgabe der Bestellung angezeigt.
7.8 Die Bestellung wird erst bearbeitet, nachdem die Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist. Schlägt die Zahlung fehl, kann sie nicht verifiziert werden oder wird sie rückgängig gemacht, bevor die Bearbeitung beginnt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Bestellung auszuführen.
7.9 Veranlasst der Kunde nach Lieferung der E-Vignette eine unberechtigte Rückbuchung, Rückabwicklung oder Zahlungsbeanstandung, bleibt der Betrag geschuldet. Bleibt ein Betrag unbezahlt, kann das Unternehmen im nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang und nach einer gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungserinnerung oder Zahlungsfrist gesetzliche Zinsen und Inkassokosten geltend machen.
Artikel 8 Widerruf, Stornierung und Rückerstattungen
8.1 Ein Kunde, der einen Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz abschließt, hat grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern keine Ausnahme nach dem anwendbaren Recht greift.
8.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung mit der Erbringung der betreffenden Dienstleistung. Vor Aufgabe der Bestellung wird der Kunde daher aufgefordert, die sofortige Leistungserbringung während der Widerrufsfrist ausdrücklich zu verlangen und ihr zuzustimmen sowie zu bestätigen, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
8.3 Die Dienstleistung des Unternehmens gilt als vollständig erbracht, sobald die E-Vignette erfolgreich registriert wurde und das Unternehmen die Bestätigung dieser Registrierung erhalten hat. Wurde die Dienstleistung auf vorheriges ausdrückliches Verlangen und nach entsprechender Bestätigung des Kunden vollständig erbracht, hat der Kunde in Bezug auf diese vollständig erbrachte Dienstleistung kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
8.4 Besteht für den Kunden weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht, kann er dieses ausüben, indem er das Unternehmen unter [email protected] kontaktiert oder eine andere nach dem anwendbaren Recht zulässige Methode nutzt. Widerruft der Kunde, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, richten sich die Folgen nach dem anwendbaren Verbraucherrecht. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Kunde verpflichtet sein, für Dienstleistungen, die auf sein ausdrückliches Verlangen bereits erbracht wurden, einen anteiligen Betrag zu zahlen.
8.5 Kann das Unternehmen die E-Vignette nicht liefern, erstattet es den für die betreffende Bestellung gezahlten Gesamtbetrag einschließlich einer etwaigen Registrierungsgebühr zurück.
8.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Vignettenanbieters oder einer anderen externen Abhängigkeit erheblich, wird das Unternehmen die Umstände prüfen und kann gegebenenfalls eine Rückerstattung oder eine andere angemessene Lösung anbieten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.7 Ist eine Rückerstattung geschuldet, wird das Unternehmen diese so bald wie möglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Rückerstattungsanspruchs bearbeiten. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel über dieselbe Zahlungsmethode, die für die Bestellung verwendet wurde, sofern dies nicht technisch unmöglich ist oder mit dem Kunden eine andere Methode vereinbart wurde.
Artikel 9 Kommunikation und Erinnerungen
9.1 Das Unternehmen kann elektronisch mit dem Kunden kommunizieren, unter anderem per E-Mail und, sofern verfügbar, über das Roadwise-Konto des Kunden.
9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese aktuell zu halten.
9.3 Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, wenn eine E-Mail aufgrund von Umständen außerhalb seines angemessenen Einflussbereichs nicht empfangen wird, insbesondere aufgrund:
a. einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse;
b. eines vollen Postfachs;
c. einer Spam- oder Junk-Mail-Filterung;
d. von Einschränkungen durch den E-Mail-Anbieter des Kunden; oder
e. eines Ausfalls oder einer Störung beim E-Mail-Anbieter des Kunden.
9.4 Das Unternehmen kann Erinnerungen zum Ablauf einer E-Vignette versenden. Diese Erinnerungen stellen lediglich eine zusätzliche Dienstleistung dar. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine Erinnerung immer versendet oder empfangen wird. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eine E-Vignette rechtzeitig zu erneuern.
9.5 Im Roadwise-Konto angezeigte Informationen zu früheren Bestellungen dienen lediglich als Referenz. Preise, Registrierungsgebühren, Produktmerkmale und Gültigkeitsregeln können bei Aufgabe einer neuen Bestellung abweichen.
Artikel 10 Verfügbarkeit und Änderungen digitaler Dienste
10.1 Das Unternehmen ist bestrebt, e-Vinietă.md, Roadwise-Konten und seine sonstigen digitalen Dienste verfügbar und ordnungsgemäß funktionsfähig zu halten. Eine kontinuierliche oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
10.2 Das Unternehmen kann den Zugang vorübergehend aussetzen, einschränken oder ändern, wenn dies aus folgenden Gründen angemessenerweise erforderlich ist:
a. Wartungsarbeiten;
b. Aktualisierungen;
c. technische Änderungen;
d. Sicherheitsmaßnahmen;
e. Betrugsprävention; oder
f. Behebung einer Störung oder eines Vorfalls.
10.3 Das Unternehmen kann Funktionen des Roadwise-Kontos hinzufügen, ändern oder entfernen, wenn dies angemessenerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund technischer, sicherheitsbezogener, rechtlicher oder betrieblicher Entwicklungen. Wesentliche Änderungen, die die Nutzung des Roadwise-Kontos durch den Kunden nachteilig beeinträchtigen, werden im Voraus mitgeteilt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist. Solche Änderungen haben keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Bestellungen von E-Vignetten.
10.4 e-Vinietă.md oder das Roadwise-Konto können Links zu Websites oder Diensten Dritter enthalten. Das Unternehmen ist nicht allein deshalb für Inhalte, Verfügbarkeit oder Praktiken eines unabhängigen Dritten verantwortlich, weil ein Link bereitgestellt wird.
Artikel 11 Haftung
11.1 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen mit angemessener Sorgfalt und im Einklang mit dem anwendbaren Recht zu erfüllen.
11.2 Das Unternehmen ist für Verluste oder Schäden nicht verantwortlich, soweit diese auf Umständen beruhen, die dem Kunden zuzurechnen sind, insbesondere:
a. unrichtigen oder unvollständigen Angaben;
b. der Auswahl einer falschen E-Vignette;
c. der unterlassenen Überprüfung der Registrierung vor Nutzung einer Straße, für die eine E-Vignette erforderlich ist;
d. der Nutzung einer solchen Straße, bevor die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde; oder
e. der unterlassenen Aktualisierung der Kontaktdaten.
11.3 Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, Vorschriften, Durchsetzungsmaßnahmen, Systemausfälle oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen von Vignettenanbietern, Mautbehörden oder anderen unabhängigen Dritten, soweit diese außerhalb der vertraglichen Verantwortung des Unternehmens liegen und dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen sind.
11.4 Das Unternehmen erteilt selbst keine Berechtigung zur Nutzung einer Straße. Die zuständige Behörde entscheidet, ob ein Fahrzeug die anwendbaren Maut- oder Vignettenanforderungen erfüllt und ob Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden, einschließlich der Verhängung einer Geldstrafe oder einer zusätzlichen Gebühr.
11.5 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
Artikel 12 Höhere Gewalt
12.1 Das Unternehmen haftet nicht für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung, soweit diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb seines angemessenen Einflussbereichs liegen und ihm rechtlich nicht zuzurechnen sind. Zu solchen Umständen können insbesondere gehören:
a. Störungen oder Ausfälle bei Vignettenanbietern oder Behörden;
b. Ausfälle von Internet-, Telekommunikations-, Hosting- oder Stromdiensten;
c. Ausfälle bei Zahlungsdienstleistern;
d. Cyberangriffe oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle;
e. staatliche Maßnahmen oder Änderungen an offiziellen Systemen;
f. Streiks;
g. Feuer, Überschwemmungen oder Naturkatastrophen;
h. Krieg, innere Unruhen oder Terrorismus;
i. Epidemien oder Pandemien; oder
j. vergleichbare Umstände außerhalb des angemessenen Einflussbereichs des Unternehmens.
12.2 Die betroffenen Verpflichtungen des Unternehmens sind so lange ausgesetzt, wie deren Erfüllung durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Wird die Erfüllung einer Bestellung dauerhaft unmöglich und wurde die E-Vignette nicht geliefert, gilt Artikel 8.5.
Artikel 13 Datenschutz und geistiges Eigentum
13.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit e-Vinietă.md, Roadwise-Konten und Bestellungen. Weitere Informationen enthält die jeweils anwendbare Datenschutzerklärung.
13.2 Die Rechte des geistigen Eigentums an den Websites, der Software, den Designs, Texten, Logos, visuellen Materialien und sonstigen Inhalten des Unternehmens stehen dem Unternehmen oder seinen Lizenzgebern zu, sofern nichts anderes angegeben ist.
13.3 Der Kunde darf diese Inhalte im Rahmen der normalen Nutzung der Dienstleistungen des Unternehmens verwenden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Kunde geschützte Materialien nicht vervielfältigen, veröffentlichen, kommerziell verwerten oder systematisch extrahieren, wenn dadurch anwendbare Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden.
Artikel 14 Beschwerden
14.1 Fragen und Beschwerden können über das verfügbare Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
14.2 Der Kunde sollte ausreichende Angaben machen, damit das Unternehmen die betreffende Bestellung identifizieren und die Beschwerde nachvollziehen kann.
14.3 Das Unternehmen wird Beschwerden so rasch wie möglich bearbeiten und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang darauf antworten. Kann innerhalb dieses Zeitraums vernünftigerweise keine vollständige inhaltliche Antwort gegeben werden, kann das Unternehmen den Kunden zunächst über den Stand der Beschwerde und darüber informieren, wann mit einer weiteren Antwort zu rechnen ist.
Artikel 15 Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Das Unternehmen kann diese Bedingungen ändern, wenn dies angemessenerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund von Änderungen des Rechts, Anforderungen von Vignettenanbietern, Änderungen seiner Dienstleistungen, der Technologie, der Sicherheit oder der Geschäftsprozesse.
15.2 Wesentliche Änderungen, die ein bestehendes Roadwise-Konto betreffen, werden dem Kunden im Voraus per E-Mail oder über das Roadwise-Konto mitgeteilt.
15.3 Änderungen gelten ab dem Inkrafttreten der aktualisierten Bedingungen für die künftige Nutzung des Roadwise-Kontos und für künftige Bestellungen. Bereits abgeschlossene Bestellungen werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
15.4 Beeinträchtigt eine Änderung die fortlaufende Vertragsbeziehung in Bezug auf das Roadwise-Konto wesentlich und möchte der Kunde diese unter den aktualisierten Bedingungen nicht fortsetzen, kann er sein Roadwise-Konto kündigen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Artikel 16 Sprache, anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1 Diese Bedingungen wurden ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Das Unternehmen kann Übersetzungen in andere Sprachen bereitstellen.
16.2 Besteht eine Abweichung zwischen der englischen Ausgangsfassung und einer Übersetzung, wird die englische Fassung zur Bestimmung der beabsichtigten Bedeutung herangezogen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Zwingende Vorschriften hinsichtlich Sprache, Transparenz oder Auslegung von Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
16.3 Diese Bedingungen, Vereinbarungen über Roadwise-Konten und Bestellungen unterliegen niederländischem Recht. Diese Rechtswahl entzieht dem Kunden nicht den zwingenden Verbraucherschutz, der ihm nach dem Recht des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts zusteht, soweit dieser Schutz unabhängig von der Wahl niederländischen Rechts Anwendung findet.
16.4 Streitigkeiten können vor das nach dem anwendbaren Recht zuständige Gericht gebracht werden. Keine Bestimmung dieser Bedingungen hindert den Kunden daran, ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten, das aufgrund zwingender Verbraucherschutzvorschriften zuständig ist.
Artikel 17 Besondere Bestimmungen für die Schweizer E-Vignette
17.1 Bei der Schweizer E-Vignette handelt das Unternehmen im Namen und für Rechnung des Kunden als Vermittler und technischer Dienstleister.
17.2 Der Kunde beauftragt das Unternehmen, das angegebene Fahrzeug im elektronischen Vignettensystem der zuständigen Schweizer Behörde zu registrieren und die Zahlung der anwendbaren Schweizer Straßennutzungsgebühr im Namen und für Rechnung des Kunden zu veranlassen.
17.3 Das Unternehmen erwirbt weder die Schweizer E-Vignette noch die zugrunde liegende Straßennutzungsberechtigung zum Weiterverkauf an den Kunden.
17.4 Die nominelle Schweizer Straßennutzungsgebühr ist von der Registrierungsgebühr getrennt, die das Unternehmen für seine eigenen Vermittlungs-, technischen und Registrierungsdienstleistungen erhebt.
17.5 Die zuständige Schweizer Behörde bleibt für das offizielle Vignettensystem, die Registrierungsdatenbank, die Gültigkeitsanforderungen und die Durchsetzung verantwortlich.