Artikel 1 Parteien und Definitionen
1.1 Roadwise Group B.V., mit Sitz an der Oudegracht 294, 3511 NX Utrecht, Niederlande, und bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 90577434 eingetragen, ist Anbieterin der in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen. In diesen Bedingungen wird Roadwise Group B.V. als das Unternehmen bezeichnet.
1.2 Weitere Unternehmensangaben zu Roadwise Group B.V.:
Website: e-Vinietă.md
E-Mail: [email protected]
Niederländische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: NL865371131B01
Ungarische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: HU30991369 / 30991369-2-51
Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: CHE-303.839.348
Roadwise und die Namen, unter denen die Websites des Unternehmens betrieben werden, sind, soweit zutreffend, von Roadwise Group B.V. verwendete Geschäftsbezeichnungen oder Marken.
1.3 Der Kunde ist eine natürliche Person ab 18 Jahren, die zu Zwecken handelt, die ausserhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für Verbraucher.
1.4 Ein Roadwise-Konto ist die persönliche digitale Kontoumgebung des Kunden, die vom Unternehmen unter der Marke Roadwise bereitgestellt wird. Je nach den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Funktionen kann das Roadwise-Konto dem Kunden ermöglichen, frühere Bestellungen einzusehen, E-Vignetten und Rechnungen herunterzuladen, eine E-Vignette manuell zu erneuern und neue Bestellungen aufzugeben.
1.5 Eine E-Vignette ist eine elektronische Berechtigung zur Strassennutzung oder Registrierung, die für die Nutzung bestimmter Strassen oder Strassennetze erforderlich ist. Das jeweilige Land und der jeweilige Vignettenanbieter bestimmen die Vorschriften zu Gültigkeit, Fahrzeugkategorien, Startdaten und weiteren Anforderungen.
1.6 Eine Bestellung ist eine vom Kunden über e-Vinietă.md oder über sein Roadwise-Konto aufgegebene Bestellung einer E-Vignette und der damit verbundenen Dienstleistungen des Unternehmens. Jede Bestellung stellt einen separaten Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar.
1.7 Die Registrierungsgebühr ist die separate Gebühr, die das Unternehmen für seine eigenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Bestellung erheben kann.
1.8 Ein Vignettenanbieter ist eine offizielle Behörde, ein Mautbetreiber, ein autorisierter Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder ein anderer Anbieter, den das Unternehmen zur Bearbeitung einer E-Vignette einsetzt. Das Unternehmen nutzt derzeit oder kann folgende Vignettenanbieter nutzen:
Schweiz
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Tschechien
Státní fond dopravní infrastruktury (SFDI)
Slowakei
Národná diaľničná spoločnosť (NDS)
Slowenien
Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)
Rumänien
Scala Assistance SRL
barely digital GmbH & Co. KG
SMS Ticketing SRL
Bulgarien
Intelligent Traffic Systems AD
Yettel Bulgaria EAD
Moldawien
S.A. Administrația Națională a Drumurilor
Ungarn
Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Das Unternehmen kann diese Liste aktualisieren, wenn sich Vignettenanbieter ändern oder neue Anbieter hinzukommen.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten für:
a. die Nutzung von e-Vinietă.md;
b. die Erstellung und Nutzung eines Roadwise-Kontos;
c. Angebote im Zusammenhang mit E-Vignetten;
d. Bestellungen, die über e-Vinietă.md oder über ein Roadwise-Konto aufgegeben werden; und
e. Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen.
2.2 Ein Kunde kann über e-Vinietă.md eine Bestellung aufgeben, ohne ein Roadwise-Konto zu erstellen.
2.3 Wird eine Bestellung über e-Vinietă.md aufgegeben, gelten diese Bedingungen, sofern sie vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde den Bestellvorgang fortsetzt, nachdem er darüber informiert wurde, dass sie gelten.
2.4 Ein Vertrag über ein Roadwise-Konto kommt zustande, wenn der Kunde den Registrierungs- oder Aktivierungsprozess abschliesst und seine E-Mail-Adresse bestätigt. Indem der Kunde ein Roadwise-Konto erstellt oder aktiviert, nachdem diese Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden, stimmt er zu, dass diese Bedingungen auch für die künftige Nutzung des Roadwise-Kontos und für künftige darüber aufgegebene Bestellungen gelten. Jede Bestellung einer E-Vignette bleibt ein separater Vertrag.
2.5 Zwingende Verbraucherrechte, die gesetzlich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können, bleiben uneingeschränkt anwendbar.
2.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
Artikel 3 Roadwise-Konto
3.1 Ein Roadwise-Konto kann direkt durch die Registrierung für ein Roadwise-Konto erstellt oder im Anschluss an eine über e-Vinietă.md aufgegebene Bestellung aktiviert werden.
3.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden muss bestätigt werden, bevor das Konto aktiviert wird. Frühere Bestellungen, die mit derselben bestätigten E-Mail-Adresse aufgegeben wurden, können automatisch mit dem Roadwise-Konto verknüpft werden.
3.3 Ein Roadwise-Konto ist persönlich und darf nicht auf eine andere Person übertragen werden. Der Kunde kann das Konto verwenden, um E-Vignetten für Fahrzeuge zu bestellen, die anderen Personen gehören oder von anderen Personen genutzt werden.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich:
a. seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln;
b. angemessene Massnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff zu verhindern;
c. das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht auf eine unbefugte Nutzung besteht; und
d. seine E-Mail-Adresse und andere relevante Kontaktdaten aktuell zu halten.
3.5 Das Roadwise-Konto wird im Rahmen des aktuellen Dienstleistungsangebots kostenlos bereitgestellt. Führt das Unternehmen künftig optionale kostenpflichtige Funktionen ein, werden diese nur kostenpflichtig, wenn sie dem Kunden separat angeboten und von ihm akzeptiert werden.
3.6 Das Unternehmen kann ein Roadwise-Konto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn dies aufgrund eines Verdachts auf Betrug, Missbrauch, unbefugten Zugriff, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung oder einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoss gegen diese Bedingungen vernünftigerweise erforderlich ist. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird das Unternehmen den Kunden informieren.
3.7 Der Kunde kann sein Roadwise-Konto jederzeit kündigen. Die Kündigung storniert weder bereits aufgegebene Bestellungen noch bereits registrierte E-Vignetten. Das Unternehmen kann Informationen weiterhin aufbewahren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach dem anwendbaren Datenschutzrecht anderweitig zulässig ist.
3.8 Das Unternehmen kann den Roadwise-Konto-Dienst insgesamt einstellen oder die Art und Weise seiner Bereitstellung wesentlich ändern. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, werden betroffene Kunden im Voraus informiert.
Artikel 4 Aufgabe einer Bestellung
4.1 Ein Vertrag über eine Bestellung kommt zustande, wenn:
a. der Kunde die Bestellung übermittelt hat; und
b. die erforderliche Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist.
4.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bearbeitung der Bestellung. Dies kann die unverzügliche Übermittlung der Bestellung an den betreffenden Vignettenanbieter umfassen. Daher kann das Unternehmen nicht garantieren, dass eine Bestellung nach ihrer Aufgabe noch geändert oder storniert werden kann.
4.3 Die manuelle Erneuerung einer E-Vignette ist eine neue Bestellung. Für diese neue Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Preise, Gebühren, Produktbedingungen und sonstigen Informationen.
4.4 Das Unternehmen kann eine Bestellung vor der Lieferung der E-Vignette ablehnen, aussetzen oder stornieren, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, insbesondere wenn:
a. Angaben unvollständig oder ungültig sind oder unrichtig erscheinen;
b. zusätzliche Informationen erforderlich sind;
c. der Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko besteht;
d. ein Vignettenanbieter die Bearbeitung der Bestellung ablehnt oder nicht in der Lage ist, diese zu bearbeiten;
e. ein technisches Problem eine ordnungsgemässe Bearbeitung verhindert;
f. die Bearbeitung der Bestellung rechtswidrig wäre; oder
g. ein offensichtlicher Preis-, Publikations- oder technischer Fehler vorliegt.
Wurde keine E-Vignette geliefert, wird eine allfällige geschuldete Rückerstattung gemäss Artikel 8 abgewickelt.
4.5 Das Unternehmen ist nicht an einen offensichtlichen Fehler in einem Angebot oder Preis gebunden, wenn der Kunde wusste oder vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass die Angaben nicht richtig sein konnten.
Artikel 5 Rolle des Unternehmens
5.1 Bei allen E-Vignetten mit Ausnahme ungarischer E-Vignetten handelt das Unternehmen ausschliesslich als Vermittler. Das Unternehmen veranlasst die E-Vignette im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Unternehmen erwirbt diese E-Vignetten nicht zum Weiterverkauf, verkauft die zugrunde liegende Berechtigung zur Strassennutzung nicht weiter und handelt nicht als ausstellende Behörde. Der Vertrag mit dem Unternehmen betrifft daher die Vermittlungs- und Registrierungsleistungen des Unternehmens.
5.2 Je nach Land und Vignettenanbieter kann das Unternehmen:
a. die Fahrzeug- und Zulassungsdaten des Kunden übermitteln;
b. die E-Vignette registrieren oder deren Registrierung veranlassen;
c. die Zahlung des Nennpreises der E-Vignette oder der Strassennutzungsgebühr im Namen des Kunden veranlassen;
d. mit dem Vignettenanbieter kommunizieren;
e. eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung erhalten; und
f. diese Bestätigung dem Kunden zur Verfügung stellen.
5.3 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen nicht als Vermittler. Das Unternehmen handelt als autorisierter Wiederverkäufer innerhalb des ungarischen Vertriebssystems für elektronische Vignetten. Der Kunde erwirbt die ungarische E-Vignette daher im Rahmen dieses Wiederverkaufsmodells vom Unternehmen.
5.4 Steht für ein Land mehr als ein Vignettenanbieter zur Verfügung, kann das Unternehmen entscheiden, welcher Anbieter genutzt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das Unternehmen einen bestimmten Vignettenanbieter nutzt.
5.5 Unabhängig davon, ob das Unternehmen als Vermittler oder als autorisierter Wiederverkäufer handelt, unterliegen die Gültigkeit und Nutzung einer E-Vignette den im jeweiligen Land geltenden offiziellen Vorschriften. Diese können Anforderungen in Bezug auf Fahrzeugkategorien, Gewicht, Land der Fahrzeugzulassung, Kennzeichenformat, Gültigkeitsdauer, Startdaten und Korrekturmöglichkeiten umfassen.
Artikel 6 Lieferung und Verantwortlichkeiten des Kunden
6.1 Das Unternehmen wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine Bestellung nach erfolgreicher Zahlung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Jede angegebene Bearbeitungszeit ist eine Schätzung und keine garantierte Lieferzeit. Das Unternehmen ist von den Systemen und der Bearbeitung durch Vignettenanbieter und andere Dritte abhängig.
6.2 Eine E-Vignette gilt als geliefert, sobald das Unternehmen über den betreffenden Vignettenanbieter oder das betreffende System die Bestätigung erhält, dass sie erfolgreich registriert wurde. Die Lieferung hängt nicht davon ab, wann der Kunde die Bestätigungs-E-Mail öffnet oder erhält.
6.3 Nach erfolgreicher Registrierung stellt das Unternehmen die E-Vignette oder die Registrierungsbestätigung per E-Mail und, soweit zutreffend, über das Roadwise-Konto des Kunden zur Verfügung. Eine Rechnung wird ebenfalls per E-Mail bereitgestellt.
6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Bestellung erforderlichen vollständigen und richtigen Angaben bereitzustellen, einschliesslich, soweit zutreffend:
a. des Kennzeichens;
b. des Landes der Fahrzeugzulassung;
c. des Fahrzeugtyps oder der Fahrzeugkategorie;
d. des Fahrzeuggewichts oder anderer relevanter Merkmale;
e. des gewünschten Startdatums;
f. der erforderlichen Gültigkeitsdauer; und
g. der E-Mail-Adresse.
6.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die richtige E-Vignette für sein Fahrzeug und seine Reise auszuwählen. Informationen, Erläuterungen, Tools oder Empfehlungen des Unternehmens dienen der Unterstützung des Kunden, übertragen diese Verantwortung jedoch nicht auf das Unternehmen.
6.6 Vorschriften zu Vignettenpflicht, Fahrzeugkategorien, Ausnahmen und Verpflichtungen bei der Strassennutzung können sich ändern. Das Unternehmen bemüht sich, seine Informationen korrekt und aktuell zu halten, der Kunde bleibt jedoch dafür verantwortlich zu prüfen, welche Anforderungen für sein Fahrzeug und seine Reise gelten.
6.7 Wenn das Unternehmen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben hat, kann es die Bearbeitung aussetzen und zusätzliche Informationen anfordern.
6.8 Der Kunde muss vor der Nutzung einer Strasse, für die eine E-Vignette erforderlich ist, überprüfen, ob die E-Vignette erfolgreich geliefert wurde und ob die registrierten Angaben korrekt sind. Der Kunde sollte eine solche Strasse erst nutzen, nachdem die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde.
6.9 Wurden vom Kunden bereitgestellte falsche Angaben bereits für die Registrierung der E-Vignette verwendet, hat der Kunde nicht allein aufgrund der Unrichtigkeit dieser Angaben Anspruch auf eine Rückerstattung. Dies umfasst Fehler beim Kennzeichen, beim Land der Fahrzeugzulassung, bei der Fahrzeugkategorie, der Gültigkeitsdauer oder dem Startdatum.
6.10 Stellt der Kunde nach der Lieferung einen Fehler fest, kann das Unternehmen ihn dabei unterstützen, eine Korrektur zu beantragen, sofern die Vorschriften und Systeme des betreffenden Vignettenanbieters dies zulassen. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine Korrektur, Übertragung oder Änderung möglich ist.
6.11 Das jeweilige Land und der jeweilige Vignettenanbieter bestimmen das Startdatum, die Gültigkeitsdauer und, soweit relevant, die anwendbare Ortszeit oder Zeitzone.
6.12 Gibt der Kunde versehentlich dieselbe Bestellung mehrmals auf und wird jede E-Vignette erfolgreich registriert, bleibt jede abgeschlossene Bestellung zahlbar und es besteht kein automatischer Anspruch auf eine Rückerstattung.
Artikel 7 Preise, Währungen und Zahlung
7.1 Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, zeigt das Unternehmen den insgesamt zu zahlenden Betrag an.
7.2 Handelt das Unternehmen als Vermittler, kann sich der Gesamtbetrag zusammensetzen aus:
a. dem Nennpreis der E-Vignette oder der Strassennutzungsgebühr, deren Zahlung das Unternehmen im Namen und auf Rechnung des Kunden veranlasst oder leistet; und
b. einer separaten Registrierungsgebühr für die eigenen Dienstleistungen des Unternehmens.
7.3 Die Registrierungsgebühr wird in der letzten Phase vor der Zahlung getrennt vom Nennpreis der E-Vignette ausgewiesen. Registrierungsgebühren können je nach Land, Produkt und Dienstleistung unterschiedlich sein.
7.4 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen als autorisierter Wiederverkäufer. Die Preisstruktur kann daher vom Vermittlungsmodell abweichen. Dem Kunden wird vor Aufgabe der Bestellung stets der insgesamt zu zahlende Betrag angezeigt.
7.5 Die für Verbraucher angezeigten Preise enthalten die anwendbare Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern oder obligatorische Abgaben, sofern das anwendbare Recht keine andere Darstellung vorschreibt.
7.6 Das Unternehmen kann Preise und Registrierungsgebühren jederzeit ändern. Änderungen haben keinen Einfluss auf Bestellungen, für die bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.
7.7 Das Unternehmen kann Zahlungen in mehreren Währungen anbieten. Wählt der Kunde eine andere Währung als die zugrunde liegende oder die Basiswährung, kann das Unternehmen seinen eigenen Wechselkurs anwenden. Dieser Wechselkurs kann von Interbanken-, Zentralbank- oder Marktreferenzkursen abweichen und eine Währungsumrechnungsmarge enthalten. Der endgültig zu zahlende Betrag in der gewählten Währung wird vor Aufgabe der Bestellung angezeigt.
7.8 Die Bestellung wird erst bearbeitet, nachdem die Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist. Schlägt die Zahlung fehl, kann sie nicht verifiziert werden oder wird sie vor Beginn der Bearbeitung rückgängig gemacht, ist das Unternehmen nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet.
7.9 Veranlasst der Kunde nach der Lieferung der E-Vignette eine unberechtigte Rückbuchung, Stornierung oder Zahlungsanfechtung, bleibt der Betrag geschuldet. Bleibt ein Betrag unbezahlt, kann das Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang und nach einer gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungserinnerung oder Zahlungsfrist gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten geltend machen.
Artikel 8 Widerruf, Stornierung und Rückerstattungen
8.1 Ein Kunde, der einen Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung abschliesst, hat grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern keine Ausnahme nach dem anwendbaren Recht greift.
8.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung mit der Erbringung der betreffenden Dienstleistung. Vor Aufgabe der Bestellung wird der Kunde daher gebeten, ausdrücklich die sofortige Ausführung während der Widerrufsfrist zu verlangen und ihr zuzustimmen sowie zu bestätigen, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist.
8.3 Die Dienstleistung des Unternehmens gilt als vollständig erbracht, sobald die E-Vignette erfolgreich registriert wurde und das Unternehmen eine Bestätigung dieser Registrierung erhalten hat. Wurde die Dienstleistung nach dem vorherigen ausdrücklichen Verlangen und der entsprechenden Bestätigung des Kunden vollständig erbracht, hat der Kunde in Bezug auf diese vollständig erbrachte Dienstleistung kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
8.4 Hat der Kunde weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht, kann er dieses ausüben, indem er das Unternehmen unter [email protected] oder auf eine andere nach anwendbarem Recht zulässige Weise kontaktiert. Widerruft der Kunde, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, bestimmen sich die Folgen nach dem anwendbaren Verbraucherrecht. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Kunde verpflichtet sein, einen anteiligen Betrag für Dienstleistungen zu zahlen, die auf sein ausdrückliches Verlangen bereits erbracht wurden.
8.5 Ist das Unternehmen nicht in der Lage, die E-Vignette zu liefern, erstattet es den für die betroffene Bestellung gezahlten Gesamtbetrag einschliesslich einer allfälligen Registrierungsgebühr zurück.
8.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Vignettenanbieters oder einer anderen externen Abhängigkeit wesentlich, wird das Unternehmen die Umstände prüfen und kann gegebenenfalls eine Rückerstattung oder eine andere angemessene Lösung anbieten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.7 Ist eine Rückerstattung geschuldet, bearbeitet das Unternehmen diese so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, dass die Rückerstattung geschuldet ist. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel über dieselbe Zahlungsmethode, die für die Bestellung verwendet wurde, sofern dies nicht technisch unmöglich ist oder mit dem Kunden eine andere Methode vereinbart wird.
Artikel 9 Kommunikation und Erinnerungen
9.1 Das Unternehmen kann elektronisch mit dem Kunden kommunizieren, unter anderem per E-Mail und, soweit verfügbar, über das Roadwise-Konto des Kunden.
9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese aktuell zu halten.
9.3 Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, wenn eine E-Mail aufgrund von Umständen, die ausserhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, nicht empfangen wird, einschliesslich:
a. einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse;
b. eines vollen Postfachs;
c. einer Spam- oder Junk-Mail-Filterung;
d. Beschränkungen durch den E-Mail-Anbieter des Kunden; oder
e. eines Ausfalls oder einer Störung beim E-Mail-Anbieter des Kunden.
9.4 Das Unternehmen kann Erinnerungen zum Ablauf einer E-Vignette versenden. Diese Erinnerungen sind lediglich eine Zusatzleistung. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine Erinnerung immer versendet oder empfangen wird. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eine E-Vignette rechtzeitig zu erneuern.
9.5 Informationen zu früheren Bestellungen, die im Roadwise-Konto angezeigt werden, dienen ausschliesslich als Referenz. Preise, Registrierungsgebühren, Produkteigenschaften und Gültigkeitsregeln können bei Aufgabe einer neuen Bestellung abweichen.
Artikel 10 Verfügbarkeit und Änderungen digitaler Dienste
10.1 Das Unternehmen bemüht sich, e-Vinietă.md, Roadwise-Konten und seine anderen digitalen Dienste verfügbar und ordnungsgemäss funktionsfähig zu halten. Eine kontinuierliche oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
10.2 Das Unternehmen kann den Zugriff vorübergehend aussetzen, einschränken oder ändern, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist für:
a. Wartungsarbeiten;
b. Aktualisierungen;
c. technische Änderungen;
d. Sicherheitsmassnahmen;
e. Betrugsprävention; oder
f. die Behebung einer Störung oder eines Vorfalls.
10.3 Das Unternehmen kann Funktionen des Roadwise-Kontos hinzufügen, ändern oder entfernen, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund technischer, sicherheitsbezogener, rechtlicher oder betrieblicher Entwicklungen. Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf die Nutzung des Roadwise-Kontos durch den Kunden auswirken, werden im Voraus mitgeteilt, sofern das anwendbare Recht dies verlangt. Solche Änderungen haben keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Bestellungen von E-Vignetten.
10.4 e-Vinietă.md oder das Roadwise-Konto können Links zu Websites oder Diensten Dritter enthalten. Das Unternehmen ist nicht allein deshalb für den Inhalt, die Verfügbarkeit oder die Praktiken eines unabhängigen Dritten verantwortlich, weil ein Link bereitgestellt wird.
Artikel 11 Haftung
11.1 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen mit angemessener Sorgfalt und im Einklang mit dem anwendbaren Recht zu erfüllen.
11.2 Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die dem Kunden zuzurechnen sind, einschliesslich:
a. falscher oder unvollständiger Angaben;
b. der Auswahl einer falschen E-Vignette;
c. der unterlassenen Überprüfung der Registrierung vor der Nutzung einer Strasse, für die eine E-Vignette erforderlich ist;
d. der Nutzung einer solchen Strasse, bevor die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde; oder
e. der unterlassenen Aktualisierung der Kontaktdaten.
11.3 Das Unternehmen haftet nicht für Entscheidungen, Vorschriften, Vollstreckungsmassnahmen, Systemausfälle oder andere Handlungen oder Unterlassungen von Vignettenanbietern, Mautbehörden oder anderen unabhängigen Dritten, soweit diese Angelegenheiten ausserhalb der vertraglichen Verantwortung des Unternehmens liegen und dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen sind.
11.4 Das Unternehmen erteilt selbst keine Erlaubnis zur Nutzung einer Strasse. Die zuständige Behörde entscheidet, ob ein Fahrzeug die geltenden Maut- oder Vignettenanforderungen erfüllt und ob Vollstreckungsmassnahmen, einschliesslich einer Busse oder einer zusätzlichen Gebühr, verhängt werden.
11.5 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schliesst die Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
Artikel 12 Höhere Gewalt
12.1 Das Unternehmen haftet nicht für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Leistungserbringung, soweit diese durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen und dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen sind. Zu solchen Umständen können gehören:
a. Ausfälle oder Störungen bei Vignettenanbietern oder Behörden;
b. Ausfälle des Internets, der Telekommunikation, des Hostings oder der Stromversorgung;
c. Ausfälle bei Zahlungsdienstleistern;
d. Cyberangriffe oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle;
e. behördliche Massnahmen oder Änderungen an offiziellen Systemen;
f. Streiks;
g. Feuer, Überschwemmungen oder Naturkatastrophen;
h. Krieg, zivile Unruhen oder Terrorismus;
i. Epidemien oder Pandemien; oder
j. vergleichbare Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens.
12.2 Die betroffenen Verpflichtungen des Unternehmens ruhen, solange die Leistungserbringung durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Wird die Ausführung einer Bestellung dauerhaft unmöglich und wurde die E-Vignette nicht geliefert, gilt Artikel 8.5.
Artikel 13 Datenschutz und geistiges Eigentum
13.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit e-Vinietă.md, Roadwise-Konten und Bestellungen. Weitere Informationen sind in der anwendbaren Datenschutzerklärung enthalten.
13.2 Die Rechte des geistigen Eigentums an den Websites, der Software, den Designs, Texten, Logos, visuellen Materialien und sonstigen Inhalten des Unternehmens stehen dem Unternehmen oder seinen Lizenzgebern zu, sofern nichts anderes angegeben ist.
13.3 Der Kunde darf diese Inhalte für die normale Nutzung der Dienstleistungen des Unternehmens verwenden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Kunde geschützte Materialien nicht in einer Weise vervielfältigen, veröffentlichen, kommerziell verwerten oder systematisch extrahieren, die anwendbare Rechte des geistigen Eigentums verletzt.
Artikel 14 Beschwerden
14.1 Fragen und Beschwerden können über das verfügbare Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
14.2 Der Kunde sollte ausreichende Informationen bereitstellen, damit das Unternehmen die betreffende Bestellung identifizieren und die Beschwerde nachvollziehen kann.
14.3 Das Unternehmen wird Beschwerden so schnell wie möglich bearbeiten und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beantworten. Kann innerhalb dieses Zeitraums vernünftigerweise keine vollständige inhaltliche Antwort gegeben werden, kann das Unternehmen den Kunden zunächst über den Stand der Beschwerde und darüber informieren, wann mit einer weiteren Antwort gerechnet werden kann.
Artikel 15 Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Das Unternehmen kann diese Bedingungen ändern, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund von Änderungen des Rechts, der Anforderungen von Vignettenanbietern, seiner Dienstleistungen, der Technologie, der Sicherheit oder der Geschäftsprozesse.
15.2 Wesentliche Änderungen, die ein bestehendes Roadwise-Konto betreffen, werden dem Kunden im Voraus per E-Mail oder über das Roadwise-Konto mitgeteilt.
15.3 Änderungen gelten ab dem Inkrafttreten der aktualisierten Bedingungen für die künftige Nutzung des Roadwise-Kontos und für künftige Bestellungen. Sie ändern bereits abgeschlossene Bestellungen nicht rückwirkend.
15.4 Wirkt sich eine Änderung wesentlich auf die fortbestehende Roadwise-Kontobeziehung aus und möchte der Kunde diese unter den aktualisierten Bedingungen nicht fortsetzen, kann er sein Roadwise-Konto kündigen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Artikel 16 Sprache, anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1 Diese Bedingungen wurden ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Das Unternehmen kann Übersetzungen in andere Sprachen bereitstellen.
16.2 Besteht eine Abweichung zwischen der englischen Ausgangsversion und einer Übersetzung, wird die englische Version zur Bestimmung der beabsichtigten Bedeutung herangezogen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Zwingende Vorschriften über Sprache, Transparenz oder die Auslegung von Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
16.3 Diese Bedingungen, Verträge über Roadwise-Konten und Bestellungen unterliegen niederländischem Recht. Diese Rechtswahl entzieht dem Kunden nicht den zwingenden Verbraucherschutz, der ihm nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltslandes zusteht, soweit dieser Schutz unabhängig von der Wahl niederländischen Rechts Anwendung findet.
16.4 Streitigkeiten können vor dem nach anwendbarem Recht zuständigen Gericht anhängig gemacht werden. Keine Bestimmung dieser Bedingungen hindert den Kunden daran, ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten, das aufgrund zwingender Verbraucherschutzvorschriften zuständig ist.
Artikel 17 Besondere Bestimmungen für die Schweizer E-Vignette
17.1 Bei der Schweizer E-Vignette handelt das Unternehmen als Vermittler und technischer Dienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden.
17.2 Der Kunde beauftragt das Unternehmen, das angegebene Fahrzeug im elektronischen Vignettensystem der zuständigen Schweizer Behörde zu registrieren und die Zahlung der anwendbaren Schweizer Strassennutzungsgebühr im Namen und auf Rechnung des Kunden zu veranlassen.
17.3 Das Unternehmen erwirbt weder die Schweizer E-Vignette noch die zugrunde liegende Berechtigung zur Strassennutzung zum Weiterverkauf an den Kunden.
17.4 Die nominale Schweizer Strassennutzungsgebühr ist von der Registrierungsgebühr getrennt, die das Unternehmen für seine eigenen Vermittlungs-, technischen und Registrierungsleistungen erhebt.
17.5 Die zuständige Schweizer Behörde bleibt für das offizielle Vignettensystem, die Registrierungsdatenbank, die Gültigkeitsanforderungen und die Durchsetzung verantwortlich.